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Mitteilungspflicht für die TSE in Deutschland

Written by orderbird Support

Updated at January 6th, 2026

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Übersicht

Registrierung noch nicht durchgeführt? Nutze den orderbird Registrierungassistenten Diese Fristen zur Mitteilungspflicht gibt es Schon lange bei orderbird MINI?

Falls Du die Mitteilung Deiner Kasse mit TSE beim Finanzamt selbst vornehmen möchtest, dann findest Du beim Bundesfinanzamt eine Ausfüllanleitung für die Mitteilung über elektronische Aufzeichnungssysteme (eAS).

Du bist Dir nicht sicher, ob die Meldung schon erfolgt ist? Logg Dich in MYorderbird.de ein und klicke auf den Menüpunkt “TSE”. Wenn Du die Registrierung über unseren Registrierungsassistenten vorgenommen hast, dann ist das an dieser Stelle hinterlegt. Andernfalls wende Dich an Deine Steuerberatung, diese kann Dir Auskunft geben, falls die Meldung anderweitig erfolgt ist. 

Das ist Deine Ansicht, wenn die Meldung erfolgreich durchgeführt wurde: 
 

 

 

Registrierung noch nicht durchgeführt?

Nutze den orderbird Registrierungassistenten

Alternativ kannst Du den orderbird Registrierungassistenten zur Meldung Deiner Kasse nutzen, mit dem Du in nur wenigen Klicks Deine Mitteilungspflicht erfüllt hast: So erfüllst Du die Mitteilungspflicht mit dem Registrierungsassistenten 

 

Diese Fristen zur Mitteilungspflicht gibt es

Der Gesetzgeber verlangt von Dir, Deine Kasse zu registrieren ("Mitteilungspflicht"). Seit 2025 gelten folgende Regelungen und Fristen:

  • Start des Mitteilungsverfahrens: Ab dem 01.01.2025 wird das Mitteilungsverfahren verfügbar sein.
  • Frist für neue Kassensysteme: Alle ab dem 01.07.2025 angeschafften Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
  • Frist für bestehende Kassensysteme: Systeme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, müssen spätestens bis zum 31.07.2025 gemeldet werden.
  • Ausnahme für außer Betrieb genommene Systeme: Solltest Du Dein MINI Kassensystem vor dem 01.07.2025 gekauft und zum Datum bereits wieder außer Betrieb genommen haben, wende Dich bitte an Deine Steuerberatung, wie Du am besten vorgehst.
  • Keine Ausnahmen von der Mitteilungspflicht: Es gibt keine Ausnahmen, außer für Taxameter. Gemietete und geleaste Kassensysteme werden genauso behandelt wie gekaufte Systeme.
  • Meldung nur digital möglich: Die Meldung der Kassensysteme kann ausschließlich digital erfolgen. Dafür stehen "Mein ELSTER" oder die ERiC-Schnittstelle zur Verfügung. Alternativ kann die Meldung per Upload einer XML-Datei auf www.elster.de erfolgen oder demnächst einfach und bequem durch orderbird. Wir halten Dich dazu selbstverständlich auf dem Laufenden.

Schon lange bei orderbird MINI?

Solltest Du zu unserer Stammkundschaft zählen, ist die Frist zur Meldung für bestehende Kassensysteme zum 01.07.2025 für Dich relevant. Du kannst den orderbird Registrierungassistenten zur Meldung Deiner Kasse nutzen, mit dem Du in nur wenigen Klicks Deine Mitteilungspflicht erfüllt hast: So erfüllst Du die Mitteilungspflicht mit dem Registrierungsassistenten 

 
tse in deutschland ankündigungspflicht

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Die orderbird GmbH wurde 2011 von Jakob Schreyer, Bastian Schmidtke, Patrick Brienen-Lucius und Artur Hasselbach gegründet und beschäftigt heute mehr als 130 Mitarbeitende.

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