Hier erfährst Du kurz & knapp, was Du über das Arbeiten mit Pfand an Deinem MINI by orderbird wissen musst. Aber… erstmal'n schöner Disclaimer:
Achtung!
Alles, was wir schreiben, spiegelt unsere Erfahrung und Erfahrungswerte unserer Kunden wider.
Wende Dich bitte an Deine Steuerberatung für rechtlich-verbindliche Aussagen, wie Du mit Pfand in Deinem Geschäftsmodell steuerrechtlich korrekt arbeitest.
Pfand und Pfand
Generell gibt es in Deutschland zwei verschiedene Arten von Pfand:
1. Das gesetzlich geregelte Pfand, z.B. für Pfandflaschen, und
2.) Das freie Pfand.
Das gesetzlich geregelte Pfand
Hierzu zählt das Flaschenpfand für z.B. Bierflaschen und PET-Flaschen. Das Pfand wird versteuert und richtet sich nach der Steuer des Ausgangsprodukts.
Beispiel: Du verkaufst eine 1,5 L Wasserflasche, die mit 19 % versteuert wird. Wenn Du das Pfand dafür nimmst, wird das Pfand (z.B. 0,25 €) ebenfalls mit 19 % versteuert.
So sieht's auf Deinem Bon aus:
Pfandeinnahme | Pfandrückgabe |
![]() |
![]() |
Das freie Pfand
Wenn Du Deiner Kundschaft Produkte von Dir verleihen und dafür Pfand nehmen willst – Wiedersehen macht Freude –, kannst Du die Höhe frei wählen und als Steuersatz 0 % nehmen.
Beispiel: Du verkaufst eine bepflanzte Schale. Zu den Kosten für die Pflanzen (17,99 €), die mit 19 % versteuert werden, nimmst Du ein Pfand in Höhe von 20 €. Dies musst Du nicht versteuern und kannst daher den Steuersatz von 0 % nehmen.
So sieht's auf Deinem Bon aus:
Pfandeinnahme | Pfandrückgabe |
![]() |
![]() |
Hinweis: Falls Du zu Deiner nächsten Steuererklärung dann einen Überschuss an eingenommenem unversteuertem Pfand hast, wird es erst dann versteuert.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.