Preise und Steuersätze der Kategorie an Produkte vererben

Written by Jens B.

Last published at: June 30th, 2025

Seit Juli 2023 hast Du die Möglichkeit, Preise und Steuersätze in Deiner Produktliste über die Kategorien festzulegen. Diese können dann an die Produkte in der Kategorie vererbt werden.

So geht's

Schritt 1: Preise und Steuersätze in der Kategorie hinterlegen.

  1. Gehe in Deinem MINI ins Menü > Produktliste > Kategorie. 
  2. Lege eine neue Kategorie an oder tippe eine an, um sie zu bearbeiten. 
  3. Nun hast Du zusätzlich zu Name, Farbe und DATEV-Konten auch die Felder für Preise und Steuersätze, jeweils In-Haus und To Go (oder nur eines, wenn Du den Wechsel deaktiviert hast: Verkaufsmodi "In-Haus" & "To Go" anpassen oder ausblenden).
  4. Trage Preis und Steuer ein.
  5. Und oben auf [Sichern]. 

Diese Preise und Steuersätzen kannst Du jetzt an Produkte in dieser Kategorie vererben - musst Du aber nicht. Du bestimmst selbst, welche Produkte von der Kategorie erben sollen und für welche Du eigene Daten hinterlegst. Wenn ein Produkt erben soll, dann geht's weiter mit ...

Schritt 2: Das Erben in den Produkteinstellungen aktivieren. 

  1. Lege ein neues Produkt an oder tippe eines an, um es zu bearbeiten. Bei neuen Produkten hinterlege zuerst die Allgemeinen Informationen.
  2. Dann gehe weiter zu "Preis und Steuersätze". Hier kannst Du eigene Werte hinterlegen oder unter den Feldern den Regler für's Erben aktivieren.
  3. Denke daran, dass …
    • Du nur aus der Kategorie erben kannst, in der das Produkt liegt.
    • Du Preise und Steuersätze separat erben kannst. D.h. wenn Du beides erben möchtest, müssen beide Erb-Regler aktiviert werden. 
  4. Wenn auch alle weiteren Einstellungen passen, tippe oben auf [Sichern].
  5. Fertig

Übrigens: Die Kategorie- und Produkteinstellungen im Detail erläutert findest Du hier: Schritt 4 - Lege Deine Produktliste an: Kategorien und Produkte.

Hinweis für Kleinunternehmen

Wenn Du ein Kleinunternehmen (z.B. im Sinne des § 19 UStG) führst, berechnest Du auf Deine Verkäufe keine Umsatzsteuer. Das bedeutet, dass Du in Deinem Kassensystem alle Steuersätze auf 0 % setzen solltest.

Am einfachsten geht das, indem Du in den Kategorien den Steuersatz auf 0 % festlegst und Deine Produkte die Steuersätze automatisch aus den Kategorien erben lässt.

Bitte kläre außerdem mit Deiner Steuerberatung, welcher Hinweistext in der Fußzeile Deiner Kassenbelege erforderlich ist, um die Steuerbefreiung korrekt auszuweisen.
Wie Du die Fußzeile Deiner Belege im Kassensystem anpasst, erfährst Du hier: Gestalte Deinen Beleg und halte ihn auf dem aktuellen Stand 

 

Über Rechts- und Steuerberatung

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Alles, was wir schreiben, spiegelt unsere Erfahrung und Erfahrungswerte unserer Kund*innen wider. Sämtliche Informationen mit rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Aspekten sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen. Daher kann es sein, dass eine von uns beschriebene Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb im Speziellen nicht zutreffend ist.

Für verbindliche Aussagen wende Dich bitte unbedingt an Deine Steuerberatung. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die orderbird hier in Bezug auf steuerrechtliche Vorgehensweisen gibt, schließt orderbird aus.