Das ist bei der Kassenbuchführung zu beachten

Written by Jens B.

Last published at: December 19th, 2023

Über Rechts- bzw. Steuerberatung

Bitte nimm folgende Information unbedingt zur Kenntnis!  
 orderbird bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Sämtliche Informationen mit rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Aspekten sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen.

Um Dir aber eine möglichst verlässliche Anleitung bereitzustellen, hat unser Kooperationspartner, die Steuerkanzlei Buder (https://steuerbuder.de) aus Berlin, die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise zum Umgang mit dem orderbird Kassenbuch geprüft und in Bezug auf steuerrechtlich relevante Aspekte für richtig befunden. Dennoch kann es sein, dass diese Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb im Speziellen nicht zutreffend ist.

Wende Dich daher unbedingt an Deine Steuerberatung für eine verbindliche Aussage, wie Du das orderbird Kassenbuch für Dich korrekt nutzt. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die orderbird hier in Bezug auf steuerrechtliche Vorgehensweisen gibt, schließen sowohl orderbird als auch die Steuerkanzlei Buder aus.

 

Beachte die folgenden Punkte beim Führen Deines Kassenbuchs und die nächste Finanzprüfung wird ein Klacks:

  1. Zeitnah  
    Trage Deine Einnahmen und Ausgaben mindestens einmal täglich ein.
  2. Vollständig  
    Alle Bar-Einnahmen und -Ausgaben gehören lückenlos ins Kassenbuch.
  3. Geordnet  
    Immer schön nach zeitlicher Reihenfolge der Bargeldbewegungen eintragen.
  4. Ein Beleg für jede Buchung  
    Rechnungen oder Quittungen kannst Du mit der Kamera Deines orderbird MINIs fotografieren und direkt im Kassenbuch speichern. Für alle anderen Fälle erstellst Du Dir einen Eigenbeleg. Bitte bewahre alle Papierbelege und Z-Bons gemäß der gesetzlichen Fristen auf und fertige Dir Kopien von ihnen an!
  5. Regelmäßiger Kassensturz  
    Vergleiche den Ist- mit dem Soll-Bestand mindestens einmal täglich. Dabei hilft Dir das Zählprotokoll, das Du unter „Kassensturz durchführen“ findest. Ein Kassensturz ist unverzichtbar!
  6. Mindestens 0 € in der Kasse  
    Der Kassenbestand darf nie negativ sein.
  7. Nutze die Kommentarfunktion  
    Erkläre bei besonderen Einträgen und Korrektur-Einträgen, was genau passiert ist. So erleichterst Du dem Betriebsprüfer die Arbeit und ersparst Dir eventuellen Ärger.