Seit dem 01.01.2020 gilt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Deutschland und damit auch die Belegausgabepflicht. Du bist gesetzlich verpflichtet, jede Rechnung in gedruckter oder digitaler Form Deiner Kundschaft anzubieten.
So erfüllst Du die Belegausgabepflicht mit Deinem orderbird MINI
- Stelle sicher, dass Dein Kassenbon alle wichtigen Angaben enthält: Gestalte Deinen Beleg und halte ihn auf dem aktuellen Stand
- Dein orderbird MINI fragt Dich nach jeder Transaktion, ob der Beleg gedruckt werden soll, oder ob Deine Kundschaft einen Beleg abgelehnt hat. Alternativ kannst Du auch einstellen, dass der Beleg automatisch nach jeder Abrechnung gedruckt werden soll: Automatischer Belegdruck
Übrigens: Ob Deine Kundschaft den Beleg annimmt, ist ihr überlassen. Wichtig ist nur, dass Du ihn anbietest.
Wie hoch sind die Strafen bei Nichteinhaltung?
Beim Bundesministerium für Finanzen (BMF) heißt es:
„Ein Verstoß kann als Indiz dafür gewertet werden, dass den Aufzeichnungspflichten nicht entsprochen wurde. Dies kann eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen zur Folge haben. Außerdem kann ein Verstoß gegen die Belegausgabepflicht ein Indiz sein, dass das Aufzeichnungssystem nicht richtig verwendet oder geschützt wird (Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 379 Absatz 1 Satz 1 Nummern 4 oder 5 Abgabenordnung)."
(Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-11-19-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html, letzter Zugriff: 10.12.2021)
Kann ich mich von der Belegausgabepflicht befreien lassen?
Du kannst Dich von der Belegausgabepflicht befreien lassen, wenn es für Dich in Deinem Betrieb unzumutbar ist, einen Bon für jeden Gast zu drucken. Dazu stellst Du einen Antrag auf Befreiung bei Deinem Finanzamt. Dieses wird per Einzelfall prüfen, ob es Deinem Antrag stattgibt.
Am besten, Du besprichst Dich mit Deiner Steuerberatung. Sie wird Dir sagen können, worauf Du bei Deinem Antrag besonders achten solltest.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Belegausgabepflicht findest Du verständlich erklärt auf den Seiten des BMF.