Kassenbuch: Korrektur oder Nachtrag buchen

Verfasst von Jens B.

Last published at: February 15th, 2024

Über Rechts- bzw. Steuerberatung

Bitte nimm folgende Information unbedingt zur Kenntnis! 
 orderbird bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Sämtliche Informationen mit rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Aspekten sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen.

Um Dir aber eine möglichst verlässliche Anleitung bereitzustellen, hat unser Kooperationspartner, die Steuerkanzlei Buder (https://steuerbuder.de) aus Berlin, die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise zum Umgang mit dem orderbird Kassenbuch geprüft und in Bezug auf steuerrechtlich relevante Aspekte für richtig befunden. Dennoch kann es sein, dass diese Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb im Speziellen nicht zutreffend ist.

Wende Dich daher unbedingt an Deine Steuerberatung für eine verbindliche Aussage, wie Du das orderbird Kassenbuch für Dich korrekt nutzt. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die orderbird hier in Bezug auf steuerrechtliche Vorgehensweisen gibt, schließen sowohl orderbird als auch die Steuerkanzlei Buder aus.

 

Wenn Du beim Kassensturz eine Abweichung zwischen Ist- und Soll-Bestand bemerkst, musst Du unbedingt nachforschen, wie dieser zustande kam. Hast Du vielleicht Trinkgeld eingenommen und vergessen, das einzutragen? Wurden Lieferanten bezahlt und die Entnahme von Bargeld noch nicht im Kassenbuch vermerkt? Hole das mit einem Korrektur-Eintrag nach, mit dem Du den Sollbestand Deiner Kasse an den Ist-Bestand angleichst.

Schritt für Schritt

  1. Zuerst erstellst Du wie gewohnt einen neuen Eintrag zur Ausgabe oder Einnahme von Bargeld:
    1. Wie trage ich Entnahmen von Bargeld ins Kassenbuch ein?
    2. Wie vermerke ich Bareinnahmen im Kassenbuch?
  2. Handelt es sich um … 
    1. eine Korrektur? 
      Dann kannst Du im Kommentarfeld zum Beispiel eine Formulierung wie „Korrektur von fehlerhaftem Eintrag ID xxx-yy, Grund: Bei Rückgeld verzählt“ verwenden.
    2. einen vergessenen Eintrag? 
      Dann kannst Du im Kommentarfeld zum Beispiel eine Formulierung wie „Nachgeholter Eintrag vom tt.mm.jjjj, xx:yy Uhr (Datum und Uhrzeit), Bezahlung Rechnung von Lieferanten Getränke“ angeben.

Beschreibe im Kommentarfeld immer möglichst genau, aus welchem Grund Du einen Eintrag nachholst oder korrigierst. Damit erleichterst Du Deiner Steuerberatung das Leben und auch der Betriebsprüfer kann leichter nachvollziehen, was wann warum passiert ist.