Muss ich Trinkgeld im Kassenbuch protokollieren?

Verfasst von Jens B.

Last published at: February 21st, 2024

Über Rechts- bzw. Steuerberatung

Bitte nimm folgende Information unbedingt zur Kenntnis! 
 orderbird bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Sämtliche Informationen mit rechtlichen bzw. steuerrechtlichen Aspekten sind in keinem Fall als Rechts- oder Steuerberatung anzusehen.

Um Dir aber eine möglichst verlässliche Anleitung bereitzustellen, hat unser Kooperationspartner, die Steuerkanzlei Buder (https://steuerbuder.de) aus Berlin, die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise zum Umgang mit dem orderbird Kassenbuch geprüft und in Bezug auf steuerrechtlich relevante Aspekte für richtig befunden. Dennoch kann es sein, dass diese Vorgehensweise für Dich und Deinen Betrieb im Speziellen nicht zutreffend ist.

Wende Dich daher unbedingt an Deine Steuerberatung für eine verbindliche Aussage, wie Du das orderbird Kassenbuch für Dich korrekt nutzt. Eine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, die orderbird hier in Bezug auf steuerrechtliche Vorgehensweisen gibt, schließen sowohl orderbird als auch die Steuerkanzlei Buder aus.

 

Los geht's

Muss ich also Trinkgeld eigentlich im Kassenbuch protokollieren? - Jein. Es kommt darauf an, …

  1. … wer das Trinkgeld erhalten hat (Deine Kellner oder Du als Unternehmer) und
  2. … ob Du alle Trinkgelder sammelst und abschließend auf alle gleich verteilst oder ob alle nur ihr selbst eingenommenes Trinkgeld behalten.

Am Besten fragst Du direkt bei Deiner Steuerberatung, denn sie kann Dir eine verbindliche Auskunft geben. Als grobe Orientierung gilt:

  • Du als Unternehmer (bzw. Arbeitgeber) musst Deine Trinkgelder versteuern. Deshalb musst Du sie auch im Kassenbuch erfassen, denn sie sind Umsatzsteuer- und Ertragsteuerpflichtig - Das bedeutet 7 % auf Trinkgelder außer Haus und 19 % auf Trinkgelder bei Verzehr im Haus. Du musst aber nicht jedes Trinkgeld einzeln vermerken. Es reicht, wenn Du dies gesammelt zum Ende Deiner Schicht tust. Vermerke das Trinkgeld mit dem korrekten Steuersatz im Kassenbuch.
  • Erhalten Deine Angestellten ein Trinkgeld, so ist dies ertragssteuerfrei und umsatzsteuerlich nicht steuerbar. Ob Du dies im Kassenbuch vermerkst oder nicht, klärst Du am besten direkt mit Deinem Steuerberater. 
    Eine kurze Ausführung hierzu: Im Sinne einer ordnungsgemäßen Buchführung solltest Du auch dieses im Kassenbuch vermerken. Auch hier genügt es, wenn Du das Trinkgeld am Ende der Schicht der angestellten Person im Kassenbuch vermerkst. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass Deine Angestellten das Trinkgeld zusätzlich, freiwillig und direkt vom Gast erhalten. Es darf also nicht den Umweg über einen Sammeltopf für alle nehmen. 
    Es gibt aber auch ein Urteil, nach dem freiwillige Trinkgelder für Angestellte nicht im Kassenbuch erfasst werden müssen, da es ja nicht das Geld des Gastronomen ist (FG Köln vom 27.01.2009). (http://www.iww.de/quellenmaterial/id/39685).
  • Anders verhält es sich, wenn alle Trinkgelder des Tages in einem Topf gesammelt und anschließend gleich auf alle Köpfe verteilt werden. Dann ist das Trinkgeld einkommens- und umsatzsteuerpflichtig, da es nicht einer Person zuzuordnen ist.

Wende Dich aber am besten an Deine Steuerberatung und schildere ihr, wie Du in Deinem Betrieb mit Trinkgeldern verfährst. Sie wird Dir eine verbindliche Handlungsempfehlung geben.

Was ist mit Trinkgeld, das per Kartenzahlung gegeben wurde und das ich am Ende des Tages in Bar auszahle?

Was die Besteuerung von Trinkgeld per Kartenzahlung angeht, so gelten die gleichen Regeln wie oben beschrieben. Wichtig ist, dass das Trinkgeld in der orderbird MINI App sauber über die Trinkgeld-Funktion erfasst wurde, damit es auch im z-Bericht dokumentiert ist: Wie kann ich Trinkgeld erfassen? 

Wenn Du Deinem Personal das Trinkgeld bei Schichtende aus dem Barbestand der Kasse ausbezahlst, musst Du die Entnahme natürlich ebenfalls eintragen: Ausgaben & Barentnahme buchen. Vermerke dabei unbedingt im Kommentar, dass Du ein per Kartenzahlung erhaltenes Trinkgeld ausbezahlst, die zugehörige Rechnungsnummer und ggf. an welchen Deiner Mitarbeiter. So kann Deine Steuerberatung die Entnahme besser zuordnen.

Bitte berate Dich unbedingt mit Deiner Steuerberatung, wie Du mit per Karte erhaltenen Trinkgeldern verfahren kannst. Sie wird Dir sagen können, was in Deinem Fall die beste Vorgehensweise ist.